Gutscheine – Nein Danke !!!
Das Thema Gutscheine, deren Einlösung und Verfall ist ein besonderes und für jeden Verbraucher interessantes Thema.
Wenn man bedenkt, dass Deutschlands Autofahrer Jahr für Jahr 14 Millionen Gutscheine, die es bei einem Toilettenbesuch auf einer Raststätte gibt, im Wert von 7 Millionen € sang- und klanglos verfallen lassen, dann frage ich mich, wie hoch ist denn der Betrag, der insgesamt jährlich nicht eingelösten Gutscheine ?
Gutscheine, leicht verdientes Geld für viele Geschäfte und Firmen !
Ich selbst habe einen solchen Fall mit der Rhein-Main-Therme in Hofheim am Taunus, ein auf Therme gestyltes besseres Hallenbad erlebt.
2 Gutscheine, im Wert von zusammen 90,- €, ein Weihnachtsgeschenk, waren nach 1 Jahr verfallen.
Grundsätzlich ist ein Gutschein 3 Jahre gültig. Denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Der dem Gutschein zugrunde liegende Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist eben dieser zivilrechtliche Anspruch. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, indem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
Meine E-Mail, mit welcher ich die Ansprüche geltend machte, wurde erst einmal nicht beantwortet. Als ich nach 14 Tagen per Fax und Einschreiben mit Rückschein nochmals auf mich aufmerksam machte, bekam ich eine Antwort. Natürlich verlängern wir ihnen die Nutzungsdauer der Gutscheine war da zu lesen. Ich wollte aber das Geld zurück und dies steht mir auch zu, wenn der Gutschein aus Sicht des Ausstellers verfallen, die Frist von 3 Jahren jedoch noch nicht abgelaufen ist.
Seitens des Gesetzgebers wird dem Aussteller in diesem Fall dann ein „Abzugsbetrag“ für tatsächlich entstandene Kosten sowie Gewinne zugebilligt. In der Regel sind das 15-20 % des Gutscheinwertes.
Die Rhein-Main-Therme ist hier allerdings etwas exklusiver. Der Center Manager setzte diesen Betrag einfach willkürlich auf 30 %, gleich 27 ,- € fest. Verhandlungen waren, auf Grund eines ignoranten und sehr arroganten Verhaltens mir, dem Kunden gegenüber, unmöglich.
Da es hier letztendlich um 12,- € ging und die Durchsetzung meiner berechtigten Ansprüche aus kostentechnischer Sicht sehr unwirtschaftlich waren, blieb mir nichts anderes übrig, als die angebotenen 63 ,- € zu nehmen. Wenn man überlegt, dass die Therme fast 2 Jahre die 90,- € hatte, keine Leistung dafür erbrachte und jetzt auch noch dafür finanziell belohnt wird, ist das eine Farce !
Was folgern wir nun daraus ? Rhein-Main-Therme, Gutscheine, NEIN DANKE ! Oder noch besser, es gibt genügend richtige Therme im Rhein-Main-Gebiet. Die Rhein-Main-Therme einfach links liegen lassen !